Künftig können freiwillig GKV-versicherte Angestellte/Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sie in drei aufeinander folgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze überschritten haben.
| im Jahr 2006: | 47.250,00 € |
| im Jahr 2007: | 47.700,00 € |
| im Jahr 2008: | 48.150,00 € |
| im Jahr 2009: | 48.600,00 € |
| im Jahr 2010: | 49.950,00 € |
Ausgenommen von dieser Regelung sind Arbeitnehmer, die entweder am Stichtag 02.02.2007 bereits in der PKV
vollverversichert sind, oder die spätestens am 01.02.2007 ihre freiwillige GKV-Mitgliedschaft gekündigt haben,
um in die PKV zu wechseln.
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