Krankenversicherung

Krankenversicherung Hausfrau - Krankenversicherung Hausfrau

Krankenversicherung Hausfrau - gesetzliche Krankenkasse

Gemäß § 10 SGB V kann ein Ehepartner in der Versicherung des anderen beitragsfrei mitversichert werden. Hierzu sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:

  • der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt muss im Inland liegen,
  • es darf kein eigenes versicherungspflichtiges Versicherungsverhältnis vorliegen (Ausnahme: eine Krankenversicherung als Student) und auch keine freiwillige Mitgliedschaft vorliegen,
  • keine Versicherungsfreiheit als Beamter, wegen Einkünften oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder bestehender Befreiung von der Versicherungspflicht bestehen (hierbei bleibt eine geringfügige Beschäftigung ausser Acht),
  • es darf keiner hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen werden und
  • kein Gesamteinkommen über Euro 350 mtl. erwirtschaftet wird (Ausnahme: Minijob Euro 400).
  • Die genauen Ausführungen/Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem § 10 SGB V
  • Wenn die Ehefrau GKV versichert bleibt und der Ehemann privat versichert ist, haben Hausfrauen ein Anrecht auf Leistung. Es wird meistens ein fiktives Einkommen von 80% der Jahresentgeltgrenze, mindestens aber 50% festgesetzt.
 
 
 
Private Krankenvollversicherung Vergleichsrechner

Persönliche Daten

   
Geschlecht   Mann Frau
Geburtsdatum  

Berufsstatus

Info Angestellt Selbstständig
Tarife neue Bundesländer einschließen

Ambulante Behandlung

Info

Stationäre Versorgung

Info

Zahnärztliche Behandlung

Info
 
 
Angebot einholen private Krankenversicherung Hausfrau Angebot
 
 
 
VDABBAKW_1486 21.07.2008-02:20:55