Seit dem 02. Februar 2007 gilt für Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, dass die Versicherungspflicht erst mit Ablauf des 3. Jahres, in dem das Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, endet. Der Arbeitnehmer kann sich dann erst komplett privat versichern. Davor konnten sie sich schon bei einmaligen überschreiten dieser Grenze privat krankenversichern.
Aber wer möchte schon 3 Jahre warten. Was können in diesen drei Jahren für Erkrankungen oder Unfälle auftreten, die einen Wechsel in die private Krankenversicherung erschweren, bzw. unmöglich machen. Dafür haben einige Gesellschaften Optionstarife entwickelt, die es Ihnen möglich machen, sich nach Ihrem heutigen Gesundheitszustand für die Zukunft zu versichern und Ihnen garantieren, dass Sie sich nach diesen drei Jahren vollständig privat versichern können. Ohne wenn und aber.
Aber wie so häufig haben die Gesellschaften unterschiedliche Produkte entwickelt, bei denen es dem einzelnen schwer fallen kann, den richtigen Optionstarif für sich zu finden. Wir haben den Markt sondiert und VERSDIREKT kann Ihnen hier weiterhelfen, damit Sie heute schon, für später, die richtige Versicherungsgesellschaft nach Ihren Bedürfnissen gefunden haben.
