Krankenversicherung Beamter |
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Der Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst hat Anspruch auf Beihilfe. Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr erstattet dem Beihilfeberechtigten und seinen Angehörigen einen bestimmten Teil der entstandenen Krankheitskosten. |
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Die Höhe dieser Beihilfe ist beim Bund und den einzelnen Ländern unterschiedlich gestaltet. |
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Die Privatversicherer bieten dem Beihilfeberechtigten einen entsprechenden Restschutz-/Beihilfetarif an. Mit diesem Versicherungsschutz wird individuell die Versicherungslücke geschlossen. Der Privatschutz für den Beamten ist i.d.R. nicht nur kostengünstiger sondern auch der Art und Höhe nach umfangreicher als der gesetzliche Standardschutz. |
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Krankenvollversicherung |
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Angebot einholen private Krankenversicherung Beamte
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| VDABBAKW_2128 14.03.2010-14:24:18 | |